November 23, 2020

Abrechnungszentrum

Von jenskowalski_hw5q42c4

für Ärzte und sonstige Leistungserbringer

Als Datenannahmestelle und Abrechnungszentrum übernehmen wir die komplette Abrechnung Ihrer Dienstleistung gegenüber den Krankenkassen.

Die Abrechnung erfolgt unabhängig von Ihrer Praxissoftware. Die notwendigen Informationen zu Ihrer Abrechnung geben Sie einfach auf unserer Website in einem geschützten Bereich ein und wir verarbeiten die Daten nach den vom Gesetzgeber geforderten Standards und übertragen sie an die Krankenkassen.

Durch Prüfroutinen, die wir für Ihre Verträge hinterlegen, verhindern wir Abweisungen und ermöglichen Ihnen unnötige Nacharbeiten.

Diverse Versorgungsformen

Wir verarbeiten Ihre Selektivverträge oder Direktverträge nach § 140a oder § 73b/§ 73c SGB V, die Sie mit den Krankenkassen abgeschlossen haben. Der Abrechnungsversand erfolgt nach § 295a oder § 301 SGB V.

  • Hausarztzentrierte Versorgung
  • Kooperationsvereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz
  • Besondere Versorgung / Integrierte Versorung
  • Verpflichtende Durchführung von Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten

Nutzen Sie eine andere Vertragsart? Sprechen Sie uns gern an und wir prüfen die technische Machbarkeit zur Abrechnung Ihrer Verträge.

Hybrid-DRG

Abrechnungen für die spezielle sektorengleiche Vergütung § 115f SGB V, die Hybrid-DRG, können Sie ebenfalls über uns kostengünstig zum Festpreis an die Kostenträger übermitteln.

Transparente Kosten

Keine monatlichen Gebühren, kostenfreier Support, kein Mindestumsatz!

Sie zahlen pro Abrechnung eine geringe Gebühr und können im Fall von Korrekturen oder Rückläufern kostenfrei nachliefern.